Führerscheinklassen
Übersicht aller Klassen und Ihren Anforderungen bzw. Eigenschaften
     
Mofa Mofa

maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

ab 15 Jahren

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M* M*

zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h

ab 16 Jahren

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S S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h

ab 16 Jahren

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A1 A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad auf 80 km/h mechanisch oder elektrisch gedrosselt gefahren werden.

ab 16 Jahren
Schließt ein: Klasse M

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A A

Krafträder (Hubraum mehr als 50 ccm oder schneller als 45 km/h) mit oder ohne Beiwagen

ab 16 Jahren
Schließt ein: A beschränkt, A1, M
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B B

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

ab 18 Jahren
Schließt ein: Klasse M, L, S

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BE BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
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C C

Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

ab 18 Jahren
Schließt ein: Klasse C1

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CE CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

ab 18 Jahren
Schließt ein: Klasse BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T

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C1 C1

Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

ab 18 Jahren

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C1E C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

ab 18 Jahren
Schließt ein: Klasse BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden

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D D

Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

ab 21 Jahren
Schließt ein: Klasse D1

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DE DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

ab 21 Jahren
Schließt ein: Klasse BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden

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D1 D1

Omnibusse mit 9–16 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

ab 21 Jahren
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D1E D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig

ab 21 Jahren
Schließt ein: Klasse BE, C1E, sofern C1 vorhanden

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L L Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger.

ab 16 Jahren

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T T

Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit AnhängerSelbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbHin der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

ab 16 Jahren

     
Alle Angaben ohne Gewähr